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Busmiete.ch AG ist die betreibende Firma der Stadtrundfahrten Basel unter dem Label BaselCitytour.ch.
Nachfolgend unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Kauf eines Tickets für die Stadtrundfahrt BaselCitytour.ch. Das Ticket wird online, telefonisch oder im Direktverkauf bei Busmiete.ch, Basel Tourismus, Touristoffice, diversen Hotels und sonstigen Vertriebspartnern gekauft.
Eine HoponHopoffStadtrundfahrt in Basel nach dem aktuellen Fahrplan und je nach Ticketlaufzeit zwischen 2 bis 48 Stunden.
Für Abweichungen von der Route der Stadtrundfahrt, Verspätungen oder Fahrtabbrüche aufgrund von Ereignissen, die der jeweilige Unternehmer nicht zu vertreten hat, die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen, übernimmt der Unternehmer keine Haftung.
Tagesaktuell gemäss Angaben unter www.baselcitytour.ch , OnlineTicketShop.
Die gebuchte Stadtrundfahrt kann bis 24h vor der gebuchten ersten Abfahrtszeit kostenlos storniert werden. Bereits bezahlte Tickets werden vollumfänglich erstattet. Stornierungen schriftlich an info@baselcitytour.ch unter Angaben Ihrer Personalien, geplante Reisezeit und bei Erstattungen unter Angabe Ihrer Kontonummer/IBAN. Stornierungen innerhalb 24h vor der gebuchten Abfahrt und Noshow Tickets werden nicht erstattet.
Erster Zustieg nur gemäss gebuchter Abfahrtszeit und Zustiegstation möglich. Falls Sie ein Hop On, Hop Off Ticket besitzen können Sie anschliessend im Rahmen der Ticketdauer beliebig zu und aussteigen.
Eventuelle Reklamationen durch den Erwerb von Tickets, Eintrittskarten oder Voucher unserer Partner sind direkt an diese zu richten. Erstattungen erfolgen nicht durch die BaselcitytourUnternehmung, sondern durch den jeweiligen Partner. BaselCitytour.ch haftet nicht für Leistungsstörungen durch diese Firmen.
● Auf den Bussen herrscht generelles Rauchverbot.
● Der Verzehr von Speisen und Eis in den Fahrzeugen ist untersagt.
● Das Stehen während der Fahrt in den Bussen ist strengstens verboten.
● Der Busfahrer und gegebenenfalls der Stadtführer sind im Auftrag des Unternehmens berechtigt, die Beförderung auszuschließen, wenn der Kunde den Bus mutwillig beschädigt oder verunreinigt. Die hier entstehenden Kosten für Reparatur und/oder Reinigung gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso ist eine Beförderung ausgeschlossen, wenn der Kunde durch den Genuss von Alkohol oder Rauschmitteln die Sicherheit des Betriebes des Busses und die anderer Fahrgäste gefährdet.
● Hunde, die als gefährliche Hunde gem. dem schweizer Gesetz über das Halten und Führen von Hunden gelten, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
● Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. 9. Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Basel. Basel, 30. März 2016